Weiterbildung – Allgemeiner Teil

Das Institut Rhein-Eifel ist zur Weiterbildung von ÄrztInnen für die fachgebundene Psychotherapie (Zusatztitel) durch die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz weiterbildungsbefugt und als Weiterbildungsstätte anerkannt. Des Weiteren ist das Institut anerkannt für den Zusatztitel “Psychoanalyse” bei ÄrztInnen. (Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz).
Ferner kann durch die Anerkennung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die psychosomatische Grundversorgung für ÄrztInnen voll umfänglich am Institut erworben werden. Die weiterbildungsbefugten ÄrztInnen können Sie auf unserer Website bei “Institut” einsehen.

Das Institut Rhein-Eifel ist ferner zur Weiterbildung bei PsychologInnen für “Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie” und “Psychoanalyse” durch die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz weiterbildungsbefugt und als Weiterbildungsstätte anerkannt. Selbiges gilt auch für die Weiterbildung in der  “Systemischen Therapie”. (Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz). Die Weiterbildungsbefugten können Sie auf unserer Website bei “Institut” einsehen.

Zusätzlich hat das Institut die Weiterbildungsbefugnis der Landespsychotherapeutenkammer für die Theorie der “Neuropsychologie“.

Theorie

Allgemein sollte die Theorieweiterbildung das Grundverständnis für Ätiologie, Pathologie und Therapie psychischer Erkrankungen aus der Sicht der gängigen Psychotherapie-Verfahren vermitteln. Weiterhin bietet die Theorieweiterbildung einen Überblick über wichtige Methoden der Verhaltenstherapie und  der psychodynamischen Verfahren und den jeweiligen Störungsbezug an. Es wird der Umgang mit Krisensituationen, die Arbeit mit Systemen und besonderen Problemstellungen in der therapeutischen Arbeit gelehrt. Die Ausbildung psychologischer Psychotherapeuten besitzt einen hohen Standard, den wir auch in der Ärzteweiterbildung anbieten möchten, deswegen ist die ärztliche Weiterbildung in die allgemeine Ausbildung integriert. Ihre Qualität wird am Institut laufend evaluiert und verbessert.

Selbsterfahrung

Die Selbsterfahrung bildet traditionell einen Teil der psychotherapeutischen Weiterbildung in allen wichtigen Therapieverfahren. Da die Gestaltung der therapeutischen Beziehung jenseits der Anwendung von Therapietechniken die wesentliche Wirkvariable für eine erfolgreiche Behandlung darstellt, soll die Selbsterfahrung Gelegenheit geben, die eigenen Beziehungsanteile, die zum Teil unbewusst in das therapeutische Handeln eingehen, zu erkennen, zu reflektieren und ungünstige Akzente ggf. auch zu verändern. Der Fokus in der Selbsterfahrung liegt auf der Person des Therapeuten, damit auch auf seiner eigenen Lern- und Rollengeschichte. Die Methoden ähneln denjenigen, die in der Therapie angewandt werden und erlauben das Lernen therapeutischer Strategien und Haltungen am Modell des Selbsterfahrungsleiters, auf der anderen Seite auch die Erfahrung des Ratsuchenden, wenn auch ein therapeutisches Betreut-Werden nicht Inhalt der Selbsterfahrung sein kann.

Die Selbsterfahrung findet entweder im geschützten Gruppensetting unter Schweigepflicht statt oder als Einzelselbsterfahrung.

Die Interaktionelle Fallarbeit (IFA) stellt ebenfalls traditionell einen Bestandteil der Therapieweiterbildung dar. Ursprünglich leitet sie sich von der Balintgruppe in den psychodynamischen Verfahren ab. In der Interaktionellen Fallarbeit liegt der Fokus auf der Fallvorstellung, bei der Patienten und therapeutische Interventionen, Techniken oder Strategien vorgestellt werden. Die Gestaltung der Beziehung bildet dabei einen wesentlichen Punkt, hier werden bei der Bearbeitung persönliche (selbsterfahrungsbezogene) Anteile des Therapeuten einbezogen, sowie Setting- und Kontextvariablen. Es werden aber auch Therapiemethoden und Prozessvariablen in die Fallarbeit einbezogen. Die IFA hat damit die wechselnden Schwerpunkte des Patientenbezugs, des Therapeutenbezugs und des Kontextbezugs, die sich abwechselnd um die Gestaltung der Problemlösung bei der Behandlung von Patienten drehen.

Die IFA findet im geschützten Gruppensetting unter Schweigepflicht statt.

Kontinuierliche Supervision von 120 Behandlungsstunden (für Zusatztitel Psychoanalyse 600 Behandlungsstunden) im Verhältnis 1:4 mit schriftlicher Falldokumentation.

Die Supervision wird nach den Vorgaben der Psychotherapierichtlinien durchgeführt: Mindestens jede 4. Therapiestunde wird supervidiert.

Weiterbildungsteilnehmer können bei Bedarf ambulante Behandlungen in der Ambulanz des Instituts durchführen und werden dafür im Rahmen der dort geltenden Verträge honoriert. Voraussetzung zur Teilnahme an der Ambulanz sind ausreichende theoretische Kenntnisse sowie die Hälfte der Selbsterfahrung.  Einzelfälle werden nach Rücksprache mit dem ärztlichen Weiterbildungsleiter besprochen.

Die Supervision kann einzeln oder in Gruppen absolviert werden.

Inhaltlich soll die Supervision auf die selbstständige Durchführung von Psychotherapien als Krankenbehandlung nach Maßgabe der Psychotherapierichtlinien vorbereiten. In der Ambulanz/ den Lehrpraxen nehmen die Weiterbildungsteilnehmer direkt an der ambulanten Versorgung teil, indem sie im Vertragsverfahren Therapieberichte verfassen, die im Gutachterverfahren geprüft werden. Gleichzeitig besteht eine Lehrsituation, in der der Supervisor mit verantwortlich für die durchgeführte Behandlung ist. Der Therapeut sollte idealerweise Erfahrung im Umgang mit Patienten besitzen, einen Teil der Selbsterfahrung absolviert haben und bereits in der Lage sein, verfahrensbezogenes Theorie-Wissen anzuwenden. Im Ablauf der Supervision werden störungsbezogene Techniken, prozessbezogene Strategien und therapeutenbezogene Haltungen nach den vorbereiteten Aufzeichnungen und dem Vortrag des Therapeuten, reflektiert, zurückgemeldet und in einer aktiven und fürsorglich-unterstützenden Weise bearbeitet.

Quelle IFKV Bad Dürkheim

Hypnose und autogenes Training sind obligatorisch für die ärztliche und psychologische Weiterbildung (TP).
Hier finden Sie den gesamten Veranstaltungsplan dazu.

Theoriegebühren:

Die Theoriegebühren belaufen sich auf 22,00 €/Std.

Supervision:

Einzelsupervision ca. 110 €/Std.  (wird direkt mit dem Supervisor abgerechnet)

Gruppensupervision ca. 27,50 €/Std. (wird direkt mit dem Supervisor abgerechnet)

Selbsterfahrung:

Einzelselbsterfahrung ca. 110 €/Std.  (wird direkt mit dem Selbsterfahrungsleiter abgerechnet)

Gruppenselbsterfahrung ca. 27,50 €/Std. (wird direkt mit dem Selbsterfahrungsleiter abgerechnet)

 

Für einen indivdiuellen Kostenplan für die jeweilige Weiterbildung wenden Sie sich gerne an sekreteriat@rhein-eifel-institut.de wir helfen Ihnen gerne weiter.